Das Amtsgericht Siegburg hat durch Urteil vom 31.03.2010 – Az: 111 C 10/10 – entschieden, dass dem Geschädigten auch dann die vollen Sachverständigenkosten erstattet werden müssen, wenn ihn eine Mithaftung für den Verkehrsunfall trifft. Dies entspricht nach Auffassung des Amtsgerichts Siegburg den Grundsätzen der Differenztheorie, nach denen der Schädiger dem Geschädigten das schuldet, was der […]
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/
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