Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus.
Quelle: verkehrsanwaelte.de
Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus.
Quelle: verkehrsanwaelte.de