Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten – auch einem Autovermieter

Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr.
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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