Keine Angst vor Erster Hilfe

Bonn, 2. März 2010 (DVR) – Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, kann juristisch nichts falsch machen, ermuntert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) alle Verkehrsteilnehmer. Wenn wirklich bei der Ersten Hilfe ein Fehler unterlaufen sollte, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Nicht zu helfen hingegen ist strafbar. Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Quelle: dvr.de