Drängeln auch in der Stadt eine Nötigung

BVG Karlsruhe, Aktenzeichen: 2 BvR 932/06 – Urteil vom 29.03.2007: Dichtes Auffahren auf den Vordermann in Verbindung mit Drängeln (zum Beispiel mit gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe) kann den Tatbestand der Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) erfüllen – auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Dies entschied die 1. Kammer des Zweiten Se…
Quelle: verkehrsanwaelte.de