Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an ihrem KFZ. Der Wiederbeschaffungswert des rund 11 Jahre alten KFZ betrug 11.800,00 € brutto. Wir machten daher den Wiederbeschaffungsaufwand ausgehend von einem Nettobetrag in Höhe von 11.587,28 € geltend, da vergleichbare KFZ im Handel nur differenzbesteuert angeboten werden. Das Problem: Die Versicherung zog beim … Verkehrsrecht Saarlouis: Beim Totalschaden eines KFZ eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten erfolgt beim Wiederbeschaffungswert kein Abzug von 19% Umsatzsteuer, wenn das KFZ wegen seines Alters nur noch differenzbesteuert zu erwerben ist (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024) weiterlesen
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