Sachverhalt: In einer Unfallsache hatten wir, wie es „de lege artis“ zu geschehen hat, Akteneinsichtsgesuch bei der Polizei gestellt und hierfür wurden uns Kosten in Höhe von 14,28 € berechnet Das Problem: Die gegnerische Versicherung teilte mit, dass sie diese Kosten nicht übernehmen wolle, weil sie die Akte nicht angefordert hätte. Auf unseren Hinweis, dass … Verkehrsrecht Saarlouis: Anspruch auf Erstattung der Akteneinsichtspauschale auch bei unstreitigem Unfallhergang – Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 19.12.2025 weiterlesen
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