Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden an Ihrem Kfz. Sie reparierte ihr Kfz im Vertrauen auf das Gutachten im Rahmen der sog. 130%-Rechtsprechung. Das Problem: Die Versicherung bezweifelte – wie die Beweisaufnahme ergab, nicht völlig zu Unrecht – dass alle im Gutachten genannten Schäden tatsächlich alle durch den streitgegenständlichen Unfall … Verkehrsrecht Saarland: Glückliches Ende einer 130%-Abrechnung (Urteil des OLG Saarbrücken vom 05.06.2025) weiterlesen
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