Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an ihrem KFZ, das allerdings bereits einen Vorschaden erlitten hatte. Das Problem: Die Versicherung lehnte jegliche Zahlungen ab mit der wörtlich oder inhaltlich in vielen Verkehrsunfallsachen wiederkehrenden Begründung: „Bei einem Verkehrsunfall trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast, ob und in welchem Umfang ihm ein … Verkehrsrecht Saarland: Klage auf Schadensersatz trotz eines Vorschadens überwiegend stattgegeben (Urteil des AG Saarbrücken vom 28.02.2024 ) weiterlesen
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