Der Fall: Unser Mandant erlitt an seinem Leasingfahrzeug einen Unfallschaden. Das Problem: Dem Fahrer des Kfz unseres Mandanten wurde die Vorfahrt genommen, allerdings wies er eine Geschwindigkeit auf, die deutlich oberhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag. Es war aber zweifelhaft, ob sich diese Geschwindigkeitsüberschreitung kausal auf das Unfallgeschehen ausgewirkt hatte. Womöglich wäre das Unfallereignis auch eingetreten, … Verkehrsrecht Saarland: keine Anrechnung der Betriebsgefahr des Leasingfahrzeuges (Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.01.2020). weiterlesen
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